LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.12.2017
9 Sa 45/17
Normen:
ERA-TV Anl. 2 § 4; ZPO § 97;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 19.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 63/17

Keine Berücksichtigung des Verdienstausfalls bei ZulagenwegfallVerdienstausfall bei Berechnung der Mehrarbeitsvergütung unbeachtlichCharakter des Verdienstausfalls

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.2017 - Aktenzeichen 9 Sa 45/17

DRsp Nr. 2021/7300

Keine Berücksichtigung des Verdienstausfalls bei Zulagenwegfall Verdienstausfall bei Berechnung der Mehrarbeitsvergütung unbeachtlich Charakter des Verdienstausfalls

Der Verdienstausgleich bei Wegfall von Belastungszulagen nach § 4 der Anlage 2 zum ERA-TV wird für die Berechnung der Vergütung einer Mehrarbeitsstunde nach § 11.4.3. MTV zum ERA-TV nicht berücksichtigt.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Villingen-Schwenningen vom 19.07.2017 - 12 Ca 63/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

ERA-TV Anl. 2 § 4; ZPO § 97;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Verdienstausgleich bei Wegfall von Belastungszulagen gemäß § 4 der Anlage 2 des Entgeltrahmen-Tarifvertrages für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg (im Folgenden: ERA-TV) in die Berechnung des für die Ermittlung der Mehrarbeitsvergütung und der Zuschläge für Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit maßgeblichen Stundenfaktors einzubeziehen ist oder nicht.

1. 2. 3. 4.