Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 12. November 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Beitragszeiten nach einer Beitragserstattung.
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