ArbG Ludwigshafen, vom 18.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 327/05
Keine Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung im Urteil
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.06.2005 - Aktenzeichen 12 Ta 120/05
DRsp Nr. 2005/11931
Keine Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung im Urteil
Die Streitwertfestsetzung im Urteil ist für das Arbeitsgericht bindend gemäß § 318ZPO und unanfechtbar; die Möglichkeit einer Beschwerde ist nicht gegeben.
Die Beschwerde ist nicht statthaft. Die Streitwertfestsetzung im Urteil ist für das Arbeitsgericht bindend gemäß § 318ZPO, sie ist unanfechtbar. Die Möglichkeit einer Beschwerde ist nicht gegeben (G/M/P/M-G/Germelmann § 61 Rz 15).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.