I. Der Kläger führt vor dem Arbeitsgericht Nürnberg Klage gegen den Beklagten zu 1) als Konkursverwalter der Möbel H mbH N. Er hat die Klage gegen die Beklagte zu 2), vormals firmierend als B mbH in J, mit seinem an das Arbeitsgericht Nürnberg gerichteten Schriftsatz vom 8. Januar 1996 erweitert und darin folgende Anträge angekündigt:
I. Es wird festgestellt, daß das Arbeitsverhältnis durch das Schreiben des Beklagten zu 1. vom 11.08.1995 nicht beendet wird, sondern mit der Beklagten zu 2. zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.
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