Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Februar 2018 -
Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 7. September 2017 -
Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, die Einstellung des Arbeitnehmers D im Betrieb der Arbeitgeberin in H aufzuheben, solange die Zustimmung zu seiner Einstellung nicht vom Betriebsrat erteilt oder im Fall der Zustimmungsverweigerung arbeitsgerichtlich ersetzt wurde.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Aufhebung einer personellen Maßnahme.
Die Arbeitgeberin, die insgesamt rund 3.750 Mitarbeiter beschäftigt, erbringt in ihren drei Betrieben IT-Dienstleistungen für die Sparkassen-Finanzbranche. Es ist ein Gesamtbetriebsrat errichtet.
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