Der Kläger, eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes, nimmt die Beklagte auf Zahlung von Urlaubskassen-beiträgen für den Zeitraum Januar bis Juni 2000 im Wege der Bürgenhaftung in Anspruch.
Die Geschäftstätigkeit der Beklagten ist darauf gerichtet, Grundstücke zu erwerben und zu veräußern; im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit vermietet und verpachtet sie darüber hinaus den eigenen Grund- und Gebäudebesitz.
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