LAG Berlin - Urteil vom 01.11.2005
3 Sa 1307/05
Normen:
AEntG § 1 § 1a ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 62 Ca 74344/04

Keine Bürgenhaftung des Bauherrn als Besteller baugewerblichen Dienstleistungen auch bei fälschlichem Auftreten als Betriebsinhaber

LAG Berlin, Urteil vom 01.11.2005 - Aktenzeichen 3 Sa 1307/05

DRsp Nr. 2006/2889

Keine Bürgenhaftung des Bauherrn als Besteller baugewerblichen Dienstleistungen auch bei fälschlichem Auftreten als Betriebsinhaber

»1. Eine Bürgenhaftung nach § 1 a AEntG für ausgefallene Urlaubskassenbeiträge besteht für den Bauherrn, der Besteller von baugewerblichen Dienstleistungen ist, nicht.2. Daran ändert sich nichts dadurch, dass der Bauherr gegenüber der Arbeitsverwaltung, die dem ausländischen Bauunternehmen und dessen ausländischen Arbeitnehmern die zur Bauausführung erforderlichen Erlaubnisse erteilt hat, fälschlich als Inhaber eines Betriebes der Bauwirtschaft aufgetreten ist.«

Normenkette:

AEntG § 1 § 1a ;

Tatbestand:

Der Kläger, eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes, nimmt die Beklagte auf Zahlung von Urlaubskassen-beiträgen für den Zeitraum Januar bis Juni 2000 im Wege der Bürgenhaftung in Anspruch.

Die Geschäftstätigkeit der Beklagten ist darauf gerichtet, Grundstücke zu erwerben und zu veräußern; im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit vermietet und verpachtet sie darüber hinaus den eigenen Grund- und Gebäudebesitz.