1.
Der Antragsteller betreibt ein Reinigungsunternehmen, welches nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, und hat mit Schreiben, welches am 09.03.2005 beim Arbeitsgericht eingereicht wurde, beantragt, ihm unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt S Prozesskostenhilfe zu bewilligen.
Der Kläger hat mit diesem Schreiben die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt, wobei wegen der einzelnen Angaben auf den Inhalt des Formulars Bezug genommen wird.
Im Kammertermin vom 12.05.2005 hat der Beklagte mit dem Kläger einen verfahrensbeendenden Vergleich geschlossen.
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