LAG Köln - Urteil vom 27.09.2018
7 Sa 68/18
Normen:
TV- BA § 18;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 9345/16

Keine einschlägige Berufserfahrung für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler durch eine vorherige Tätigkeit als Personaldisponent

LAG Köln, Urteil vom 27.09.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 68/18

DRsp Nr. 2019/11322

Keine einschlägige Berufserfahrung für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler durch eine vorherige Tätigkeit als Personaldisponent

Eine Tätigkeit als Personaldisponent und Abteilungsleiter bei einem kommerziellen Arbeitnehmer-Verleih-Unternehmen vermittelt keine "einschlägige Berufserfahrung" im Sinne von § 18 Abs.5 TV-BA n.F. für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler (U 25/Ü25) im Bereich des SGB II bei der Bundesagentur für Arbeit.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.11.2017 in Sachen14 Ca 9345/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV- BA § 18;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Entwicklungsstufenzuordnung des Klägers nach § 18 des kraft arbeitsvertraglicher Inbezugnahme auf das Arbeitsverhältnis der Parteien anwendbaren Tarifvertrags für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der B (TV-BA).

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 14. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 14.11.2017 Bezug genommen.

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