Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.11.2017 in Sachen14
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Entwicklungsstufenzuordnung des Klägers nach § 18 des kraft arbeitsvertraglicher Inbezugnahme auf das Arbeitsverhältnis der Parteien anwendbaren Tarifvertrags für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der B (TV-BA).
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 14. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 14.11.2017 Bezug genommen.
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