LAG Saarland - Urteil vom 20.12.2006
2 Sa 27/06
Normen:
AFG § 141 m ; ArbGG § 59 ; BGB § 209 (a.F.) § 211 Abs. 1 (a.F.) ; ZPO § 185 § 187 (a.F.) § 203 Abs. 1 (a.F.) ;
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken, vom 18.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1608/94

Keine Einspruchsfrist bei unzulässiger öffentlicher Zustellung - Erforderlichkeit eingehender Nachforschungen zur Darlegung unbekannten Aufenthalts

LAG Saarland, Urteil vom 20.12.2006 - Aktenzeichen 2 Sa 27/06

DRsp Nr. 2007/9838

Keine Einspruchsfrist bei unzulässiger öffentlicher Zustellung - Erforderlichkeit eingehender Nachforschungen zur Darlegung unbekannten Aufenthalts

1. Liegen die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils nicht vor und hätte das Gericht dies erkennen können, wird durch die unzulässige öffentliche Zustellung die Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil nicht in Gang gesetzt; die Zustellung ist in einem solchen Fall wirkungslos. 2. Soweit die öffentliche Zustellung voraussetzt, dass der Aufenthalt einer Partei unbekannt ist, genügt es dafür nicht, dass der Aufenthalt der Partei nur der anderen Partei und dem Gericht unbekannt ist; der Aufenthalt der Partei muss vielmehr allgemein unbekannt sein. 3. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Partei von einer öffentlichen Zustellung tatsächlich Kenntnis erlangt, ist gering, weshalb die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung regelmäßig dazu führt, dass der Partei rechtliches Gehör in dem Verfahren tatsächlich nicht gewährt wird; an die Feststellung, dass der Aufenthalt der Partei unbekannt ist, sind deshalb hohe Anforderungen zu stellen.