LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.09.2002
L 5 KA 3536/01
Normen:
SGB V § 95 Abs. 6 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 13.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KA 4155/00

Keine Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung trotz Pflichtverstoß

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.09.2002 - Aktenzeichen L 5 KA 3536/01

DRsp Nr. 2006/24144

Keine Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung trotz Pflichtverstoß

Die Entziehung der Zulassung eines Vertragsarzt kann selbst dann nicht gerechtfertigt sein, wenn er sich ua über das Gebot der Einhaltung der Grenzen des eigenen Fachgebietes hinweg gesetzt hat, eine unzulässige Zusatzbezeichnung führt, beleidigende Äußerungen gegenüber Mitarbeitern einer Kassenärztlichen Vereinigung vorgenommen und ein von der Kassenärztlichen Vereinigung ausgesprochenes Ruhen seiner Zulassung missachtet hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 95 Abs. 6 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 13.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KA 4155/00