LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 28.12.2005
2 Ta 257/05
Normen:
ZPO § 114 Satz 1 ; BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 03.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2256/05

Keine Erfolgsaussicht bei unsubstantiierter Klage auf Überstundenvergütung

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.12.2005 - Aktenzeichen 2 Ta 257/05

DRsp Nr. 2006/1899

Keine Erfolgsaussicht bei unsubstantiierter Klage auf Überstundenvergütung

Ein Arbeitnehmer, der Überstundenvergütung fordert, hat im Einzelnen darzulegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat, welche (geschuldeten) Arbeiten erbracht wurden, ob der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet hat oder ob die Überstunden jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren; die Angabe einer Gesamtstundenzahl reicht nicht aus.

Normenkette:

ZPO § 114 Satz 1 ; BGB § 611 ;

Gründe:

I.

Die Klägerin erstrebt Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ihre Klage im gesamten Umfang.