Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 24.09.2021 -
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über den Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Erschwerniszulage.
1. 2. 1. 2. 3.
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