Die Parteien streiten im Wesentlichen über Annahmeverzugsansprüche des Klägers aus seinem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten.
Der am 14.02.1962 geborene Kläger ist seit dem 01.12.1989 bei der Beklagten als Flugzeugführer/Co-Pilot beschäftigt.
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