LG Köln, vom 22.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 459/99
Keine Haftung des Dienstverpflichteten bei Unterqualifizierung
OLG Köln, Urteil vom 01.12.2000 - Aktenzeichen 19 U 21/00
DRsp Nr. 2001/7315
Keine Haftung des Dienstverpflichteten bei Unterqualifizierung
1. Ein Anspruch aus c.i.c. scheidet aus, wenn eine Unternehmensberaterin einen freien Mitarbeiter als Berater für SAP/R3 Retail-Branchensoftware zum Einsatz bei Kunden einstellt, dessen bisherige Qualifikation zwar das Anforderungsprofil erfüllt, der dann aber den gestellten Anforderungen beim Kunden nicht genügt.2. Die Voraussetzungen des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Dienstberechtigte darzulegen und zu beweisen (Anlehnung an BGH NJW 1997, 188).