LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 28.11.2007
2 Ta 262/07
Normen:
ZPO § 114 Satz 1 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 24.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1958/06

Keine hinreichende Erfolgsaussicht der Vergütungsklage einer im Haushalt einer Pflegebedürftigen angestellten Hilfskraft

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.11.2007 - Aktenzeichen 2 Ta 262/07

DRsp Nr. 2008/14568

Keine hinreichende Erfolgsaussicht der Vergütungsklage einer im Haushalt einer Pflegebedürftigen angestellten Hilfskraft

1. Für die Frage der Vergütung kommt es allein auf die vertraglichen Vereinbarungen und nicht auf die Qualifikation der Haushaltshilfe an.2. Ist die Klägerin ausweislich ihres eigenen Vortrages nicht als Hauswirtschafterin oder Pflegerin eingestellt worden sondern lediglich als Hilfe im Haushalt, die hauptsächlich die Mutter des Beklagten betreuen sollte, ist es für die auszuübende Tätigkeit unerheblich, über welche Qualifikation die Klägerin verfügt.

Normenkette:

ZPO § 114 Satz 1 ; BGB § 611 Abs. 1 ;

Gründe: