Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. März 2019 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für eine ambulante Operation am linken Auge der Klägerin.
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