LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.02.2017
L 11 KR 2090/16
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; GG Art. 20 Abs. 1; SGB V § 13 Abs. 3a S. 1-2 und S. 5-6; SGB V § 135 Abs. 1 S. 1; SGB V § 2 Abs. 1a; SGB V § 27 Abs. 1 S. 1; SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 5;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 19.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 KR 2857/14

Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Immuntherapie mit dendritischen Zellen bei DickdarmkrebsKeine abweichende Geltung der 3-Wochenfrist für den Eintritt der Genehmigungsfiktion trotz Einholung einer gutachtlichen Stellungnahme ohne Unterrichtung des Antragstellers

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2017 - Aktenzeichen L 11 KR 2090/16

DRsp Nr. 2017/6620

Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Immuntherapie mit dendritischen Zellen bei Dickdarmkrebs Keine abweichende Geltung der 3-Wochenfrist für den Eintritt der Genehmigungsfiktion trotz Einholung einer gutachtlichen Stellungnahme ohne Unterrichtung des Antragstellers

Die Frist zur Entscheidung über den von einem Versicherten gestellten Antrag auf Leistungen beträgt nach § 13 Abs. 3a S. 1 SGB V auch dann fünf Wochen, wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des MDK einholt, den Versicherten hiervon aber nicht - wie in § 13 Abs. 3a S. 2 SGB V vorgeschrieben - unterrichtet.

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Immuntherapie mit dendritischen Zellen bei Dickdarmkrebs.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 19.05.2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; GG Art. 20 Abs. 1; SGB V § 13 Abs. 3a S. 1-2 und S. 5-6; SGB V § 135 Abs. 1 S. 1; SGB V § 2 Abs. 1a; SGB V § 27 Abs. 1 S. 1; SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 5;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Immuntherapie eines Colonkarzinoms mit dendritischen Zellen streitig.