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Die Beteiligten streiten um die Versorgung des Klägers mit einem sog Rollstuhl-Bike.
Der im Jahre 1971 geborene Kläger ist versicherungspflichtiges Mitglied der beklagten Ersatzkasse und aufgrund eines Motorradunfalls querschnittsgelähmt. Er lebt mit seiner berufstätigen Ehefrau in einer Erdgeschoßwohnung mit behindertengerechtem Zugang über eine Rampe. Die Wohnung ist etwa 1,5 km vom ca 50 Meter tiefer gelegenen Ortskern entfernt, wo Einkaufsmöglichkeiten und Veranstaltungsstätten vorhanden sind. Der Kläger ist von Beruf Werkzeugmacher und arbeitet täglich vier Stunden als Qualitätsprüfer an einem 15 km entfernten Arbeitsplatz, den er mit einem behindertengerecht ausgestatteten PKW erreicht. Von der Beklagten ist der Kläger mit einem Rollstuhl für die Wohnung und einem Greifreifen-Rollstuhl für außerhalb versorgt.
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