BSG - Urteil vom 10.10.2000
B 3 KR 29/99 R
Normen:
SGB V § 33 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Essen - L 5 KR 58/99 - 31.08.1999,
SG Köln, vom 11.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 137/97

Keine Kostenübernahme eines Rollstuhl-Bikes in der Krankenversicherung

BSG, Urteil vom 10.10.2000 - Aktenzeichen B 3 KR 29/99 R

DRsp Nr. 2001/8143

Keine Kostenübernahme eines Rollstuhl-Bikes in der Krankenversicherung

1. Als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung kann ein Erwachsener die zusätzliche Ausrüstung seines Rollstuhls mit einer fahrradgleichen mechanischen Zugvorrichtung anders als ein Jugendlicher nicht beanspruchen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 33 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I

Die Beklagte wendet sich gegen ihre Verurteilung durch das Landessozialgericht (LSG), die Klägerin mit einem sog Rollstuhl-Bike (Hand-Bike, handbetriebenes Rollstuhleinhängefahrrad) als Hilfsmittel zu versorgen.