I.
Der Antragsteller und der beteiligte Dienststellenleiter streiten darüber, ob dem Personalrat ein Mitbestimmungsrecht nach §
Der Beteiligte verlangte von einer Angestellten überzahlte Ortszuschläge zurück, ohne zuvor den Antragsteller zu beteiligen. Das dagegen angerufene Arbeitsgericht Hamburg stellte mit Urteil vom 21. November 2002 fest, dass die Angestellte nicht zur Rückzahlung verpflichtet sei, solange der Personalrat der Geltendmachung des Ersatzanspruchs nicht zugestimmt habe bzw. die Zustimmung rechtskräftig ersetzt worden sei. Nach Angaben des Beteiligten wurde dieser Rechtsstreit inzwischen vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg durch Vergleich beigelegt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|