I.
Der Beteiligte zu 2, der Verwaltungsdirektor des Klinikums der Universität M., ordnete am 16. Juni 1983 unter Bezugnahme auf eine entsprechende Verfügung vom Juni 1975 an, daß in der Personalabteilung des Klinikums "Abwesenheitslisten" zu führen seien. In diese Listen sollten die Mitarbeiter dieser Abteilung vor Verlassen des Dienstgebäudes jeweils das Datum, ihren Namen, den Zeitraum und - begrenzt auf die Angabe "dienstlich (d)" bzw. "privat (p)" - den Anlaß ihrer Abwesenheit sowie bei Dienstgängen den entsprechenden Aufenthaltsort eintragen. Die Listen waren dem Beteiligten zu 2 jeweils im folgenden Monat vorzulegen.
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