I.
Der Kläger/Beschwerdeführer möchte die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine am 02.02.2005 erhobene Leistungsklage erreichen. Mit der Klage wurde zugleich ein Prozesskostenhilfe- und Beiordnungsantrag gestellt und bemerkt: "Die Erklärung des Klägers über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Anlagen wird nachgereicht". In der Güteverhandlung des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 15.02.2005 endete das Verfahren durch Abschluss eines Vergleiches.
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