I
Die Beteiligten streiten über den Beginn von Altersrentenleistungen aus der Versicherung des am 5. April 1924 geborenen und am 27. Mai 1995 verstorbenen W. B. (Versicherten).
Die Klägerin gewährte dem Versicherten seit 1976 als örtliche Trägerin der Sozialhilfe Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem
"Für den in der Anlage 1 aufgezeigten Personenkreis stellen wir vorsorglich gemäß §
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