LAG Düsseldorf - Urteil vom 05.05.2021
12 Sa 844/20
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 08.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 732/20

Keine Ruhegeldfähigkeit des Sozialversicherungsanteils des Arbeitnehmers an Einmalzahlung BesitzstandZulässiger Antrag in mündlicher Verhandlung aus Kanzlei im Wege des § 128a ZPOUmdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2021 - Aktenzeichen 12 Sa 844/20

DRsp Nr. 2021/11905

Keine Ruhegeldfähigkeit des Sozialversicherungsanteils des Arbeitnehmers an "Einmalzahlung Besitzstand" Zulässiger Antrag in mündlicher Verhandlung aus Kanzlei im Wege des § 128a ZPO Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

Betriebliche Altersversorgung - Einzelfallentscheidung zu einer Bemessungsgrundlage in teilweiser Abgrenzung und teilweiser Abweichung vom Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 05.11.2014 - 4 Sa 882/14.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 08.10.2020 - 1 Ca 732/20 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Zusammenhang mit der Berechnung der künftigen Betriebsrente der Klägerin darüber, ob eine halbjährlich gezahlte "Einmalzahlung Besitzstand" in Höhe des Arbeitnehmeranteils an den Sozialversicherungsbeiträgen ruhegeldfähig ist.

1. 2. 3.