LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.09.2023
L 5 BA 1650/22
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 21.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 17 BA 2239/19

Keine Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Golflehrers mit PGA-Status auf der Grundlage eines DienstleistungsvertragsAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitKeine Eingliederung in den Betrieb und keine WeisungsgebundenheitTragung eines wesentlichen Unternehmerrisikos

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2023 - Aktenzeichen L 5 BA 1650/22

DRsp Nr. 2023/13982

Keine Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Golflehrers mit PGA-Status auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Keine Eingliederung in den Betrieb und keine Weisungsgebundenheit Tragung eines wesentlichen Unternehmerrisikos

Zum sozialversicherungsrechtlichen Status eines Golflehrers, der auch für das Mannschaftstraining zuständig ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 21.04.2022 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) als Golflehrer für den Kläger ab 15.03.2018 als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst tragen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um den sozialversicherungsrechtlichen Status des Beigeladenen zu 1) in Bezug auf seine ab 15.03.2018 für den Kläger ausgeübte Tätigkeit als Golflehrer mit einem vom Verband der Berufsgolfer (Professional Golfers Association <PGA>) anerkannten Status (sog. PGA-Status).