Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 5. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten steht der sozialversicherungsrechtliche Status der Klägerin im Streit.
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