Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 15.04.2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren endgültig auf 5.000 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beigeladene zu 1) ihre Tätigkeit für die Klägerin als Fachärztin für Radiologie im Rahmen eines in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hat.
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