Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Streitig ist, ob die von der Beigeladenen von Dezember 2013 bis Juni 2014 ausgeübte Tätigkeit als Physiotherapeutin in der Praxis der Klägerin der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|