Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 04.05.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Sozialversicherungspflicht der Klägerin in der Künstlersozialversicherung.
Die 1986 geborene Klägerin ist nach ihren eigenen Angaben seit Februar 2016 im Wesentlichen als Traurednerin und Zeremonienleiterin bei der Durchführung von freien Trauungen selbstständig tätig.
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