LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.05.2023
L 3 BA 11/21
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 13.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 429/15

Keine Sozialversicherungspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters in Sachsen-AnhaltAufgaben von Verbandsgemeindebürgermeistern nach der Gemeindegebietsreform 2008Überwiegen ideeller Zwecke und der Unentgeltlichkeit

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.05.2023 - Aktenzeichen L 3 BA 11/21

DRsp Nr. 2023/11057

Keine Sozialversicherungspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters in Sachsen-Anhalt Aufgaben von Verbandsgemeindebürgermeistern nach der Gemeindegebietsreform 2008 Überwiegen ideeller Zwecke und der Unentgeltlichkeit

Nach der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt vom 14. Februar 2008 und dem Erlass des VerbGemG LSA werden in Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden die Aufgaben der Gemeindeverwaltung ausschließlich von der Verbandsgemeindeverwaltung erledigt und die dem Bürgermeister nach den §§ 62, 63 GO LSA zugewiesenen Aufgaben sind dem Verbandsgemeindebürgermeister übertragen worden. Die aufgrund dieser gesetzlichen Grundlagen beschlossene Hauptsatzung gestaltet das Bürgermeisteramt als ehrenamtliche Tätigkeit aus, für die anknüpfend an die Einwohnerzahl der jeweiligen Mitgliedsgemeinde eine pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird. Aufgrund der Höhe und der übrigen Umstände des Einzelfalls ist von einem Überwiegen der ideellen Zwecke und der Unentgeltlichkeit auszugehen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 13. Februar 2018 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren. Den Beigeladenen sind Kosten nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2;

Tatbestand