LAG Köln - Urteil vom 23.08.2018
7 Sa 159/18
Normen:
BGB § 611; HGB § 341a; KBV v. 23.01.2013 Ziff. I Abs. 2; KBV v. 23.01.2013 Ziff. II Spiegelstrich 1-2; KBV v. 23.01.2013 Ziff. VI Abs. 1; KBV v. 23.01.2013 Ziff. VII;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 5404/16

Keine Stichtagsregelung bei Auszahlung einer variablen Erfolgsvergütung mit - teilweisem - EntgeltcharakterErfolgsabhängige Jahressonderzahlung mit Mischcharakter aus Entgelt für Arbeitsleistung und Belohnung für Betriebstreue

LAG Köln, Urteil vom 23.08.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 159/18

DRsp Nr. 2019/6776

Keine Stichtagsregelung bei Auszahlung einer variablen Erfolgsvergütung mit - teilweisem - Entgeltcharakter Erfolgsabhängige Jahressonderzahlung mit Mischcharakter aus Entgelt für Arbeitsleistung und Belohnung für Betriebstreue

Parallelverfahren zu LAG Köln 7 Sa 470/17 vom 23.08.2018.

1. Der in einer BV begründete Anspruch auf Auszahlung einer variablen Erfolgsvergütung, die zumindest auch Entgeltcharakter hat, kann nicht von einer Stichtagsregelung abhängig gemacht werden. 2. Zur Frage, welche Indizien für und gegen den Entgeltcharakter einer in einer Konzernbetriebsvereinbarung ausgelobten Jahressonderzahlung sprechen, die das Erreichen jährlich neu festzulegender Unternehmensziele zur Voraussetzung hat. 3. Schon die Präambel der in der KBV niedergelegten Intention, "die Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg zu beteiligen", spricht eher für den Entgeltcharakter der Sonderzahlung als für eine reine Betriebsvereinbarung

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.10.2017 in Sachen 2 Ca 5404/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; HGB § 341a; KBV v. 23.01.2013 Ziff. I Abs. 2; KBV v. 23.01.2013 Ziff. II Spiegelstrich 1-2; KBV v. 23.01.2013 Ziff. VI Abs. 1; KBV v. 23.01.2013 Ziff. VII;

Tatbestand