LAG Köln - Urteil vom 23.08.2018
7 Sa 470/17
Normen:
KBV v. 23.01.2013 Ziff. I Abs. 2; KBV v. 23.01.2013 Ziff. II Spiegelstrich 1-2; KBV v. 23.01.2013 Ziff. VI Abs. 1; KBV v. 23.01.2013 Ziff. VII;
Fundstellen:
NZA-RR 2019, 399
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 6927/16

Keine Stichtagsregelung bei Auszahlung einer variablen Erfolgsvergütung mit - teilweisem - EntgeltcharakterErfolgsabhängige Jahressonderzahlung mit Mischcharakter aus Entgelt für Arbeitsleistung und Belohnung für Betriebstreue

LAG Köln, Urteil vom 23.08.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 470/17

DRsp Nr. 2019/6777

Keine Stichtagsregelung bei Auszahlung einer variablen Erfolgsvergütung mit - teilweisem - Entgeltcharakter Erfolgsabhängige Jahressonderzahlung mit Mischcharakter aus Entgelt für Arbeitsleistung und Belohnung für Betriebstreue

1. Der in einer Betriebsvereinbarung begründete Anspruch auf Auszahlung einer variablen Erfolgsvergütung, die zumindest auch Entgeltcharakter hat, kann nicht von einer Stichtagsregel abhängig gemacht werden.2. Zur Frage, welche Indizien für und gegen den Entgeltcharakter einer in einer Konzernbetriebsvereinbarung ausgelobten Jahressonderzahlung sprechen, die das Erreichen jährlich neu festzulegender Unternehmensziele zur Voraussetzung hat.3. Schon die in der Präambel der KBV niedergelegte Intention, "die Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg zu beteiligen", spricht eher für den Entgeltcharakter der Sonderzahlung als für eine reine Betriebstreueleistung.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.04.2017 in Sachen 19 Ca 6927/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KBV v. 23.01.2013 Ziff. I Abs. 2; KBV v. 23.01.2013 Ziff. II Spiegelstrich 1-2; KBV v. 23.01.2013 Ziff. VI Abs. 1; KBV v. 23.01.2013 Ziff. VII;

Tatbestand