LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.05.2005
7 Sa 4/05
Normen:
MTV § 17 Ziff. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 22.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2062/04

Keine tarifliche Ausschlussfrist bei Geltendmachung eines durch Ausgliederungsvereinbarung begründeten Wiedereinstellungsanspruches als außertariflicher Mitarbeiter

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.05.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 4/05

DRsp Nr. 2006/1850

Keine tarifliche Ausschlussfrist bei Geltendmachung eines durch Ausgliederungsvereinbarung begründeten Wiedereinstellungsanspruches als außertariflicher Mitarbeiter

1. Ist der durch eine Ausgliederungsvereinbarung begründete Wiedereinstellungsanpruch an die Voraussetzung geknüpft, dass eine Weiterbeschäftigung innerhalb der neuen Gesellschaft aus betrieblichen Gründen nicht mehr möglich ist, entsteht dieser Anspruch erst zu diesem Zeitpunkt und wird damit nach dem Ende des (alten) Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien fällig, so dass für ihn (an sich) die einmonatige Ausschlussfrist von § 17 Ziff. 4 MTV gilt.2. Macht der Arbeitnehmer von Anfang an einen Arbeitsvertrag als AT-Mitarbeiter geltend und unterliegen AT-Verträge im betroffenen Unternehmen keiner Tarifbindung, sind auch tarifliche Ausschlussfristen nicht einschlägig.

Normenkette:

MTV § 17 Ziff. 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Kläger gegenüber der Beklagten einen Wiedereinstellungsanspruch hat.