LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.07.2005
10 Sa 156/05
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1 ; BAT § 59 Abs. 1 Unterabsatz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz - AK Bad Kreuznach - 7 Ca 706/04 vom 02.11.2004,

Keine tarifvertragliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne amtsärztliches Gutachten zur Berufsunfähigkeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 156/05

DRsp Nr. 2005/20064

Keine tarifvertragliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne amtsärztliches Gutachten zur Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit des nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Arbeitnehmers kann nach § 59 Abs. 1 Unterabsatz 2 BAT nur bei Vorliegen eines amtsärztlichen Gutachtens eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen.

Normenkette:

ZPO § 256 Abs. 1 ; BAT § 59 Abs. 1 Unterabsatz 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen begründete Arbeitsverhältnis über den 31.08.2002 hinaus fortbestanden hat. Darüber hinaus begehrt die Beklagte vom Kläger im Wege der Widerklage die Rückzahlung erbrachter Leistungen.

Der am 01.03.1940 geborene Kläger war bei der Beklagten seit dem 02.01.1970 als Angestellter beschäftigt. Aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung finden auf das Arbeitsverhältnis die Vorschriften des BAT und der diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände jeweils geltenden Fassung Anwendung.