LAG Hamm - Urteil vom 03.02.2004
19 Sa 1956/03
Normen:
BGB § 133 § 138 Abs. 1 § 157 § 242 § 626 Abs. 2 ; KSchG § 1 Abs. 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 ; BerzGG § 21 Abs. 7 ;
Vorinstanzen:
ArbG Detmold - 3 Ca 559/03 - 23.10.2003,

Keine ungehörige Kündigung bei Übergabe des Schreibens am Krankenhausbett des depressiv erkrankten Arbeitnehmers

LAG Hamm, Urteil vom 03.02.2004 - Aktenzeichen 19 Sa 1956/03

DRsp Nr. 2004/9824

Keine ungehörige Kündigung bei Übergabe des Schreibens am Krankenhausbett des depressiv erkrankten Arbeitnehmers

»Eine Kündigung, die dem Arbeitnehmer während eines stationären Klinikaufenthaltes wegen einer psychischen Erkrankung in der Klinik persönlich übergeben wird, obwohl die Übergabe an einen Familienangehörigen oder der Einwurf in den Hausbriefkasten alternativ möglich ist, ist keine (ungehörige Kündigung) und verstößt nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB).«

Normenkette:

BGB § 133 § 138 Abs. 1 § 157 § 242 § 626 Abs. 2 ; KSchG § 1 Abs. 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 ; BerzGG § 21 Abs. 7 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von zwei Kündigungen der Beklagten und eine Zahlungsverpflichtung des Klägers.