Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 16. Juni 2020 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten auch im Berufungsverfahren um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien sowie ihrer vor dem Arbeitsgericht gestellten Anträge wird nachfolgend die umfassende Darstellung im Tatbestand des angegriffenen Urteils wörtlich wiedergegeben:
"Der am 00.00.1959 geborene Kläger war seit dem 00.00.1981 bei der Insolvenzschuldnerin, der G. GmbH, als Schweißer beschäftigt. Nach Angabe des Beklagten betrug dessen monatliche Bruttovergütung zuletzt 0.000,00 €.
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