LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.09.2003
7 Sa 1293/02
Normen:
EFZG § 3 ; BGB § 615 Abs. 1 ; BUrlG § 7 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1949/02

Keine Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.09.2003 - Aktenzeichen 7 Sa 1293/02

DRsp Nr. 2004/7061

Keine Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis

§ 7 Abs. 4 BUrlG schließt die Abgeltung von Urlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis aus; es gilt der Vorrang der tatsächlichen Inanspruchnahme vor der Abgeltung.

Normenkette:

EFZG § 3 ; BGB § 615 Abs. 1 ; BUrlG § 7 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Berufungsverfahrens streiten (nur noch) um Ansprüche des Klägers auf Zahlung von Arbeitsentgelt.

Durch Urteil vom 31.10.2002 hatte das Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - 7 Ca 1949/02 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 05.06.2002 nicht aufgelöst worden ist und die Beklagte ferner verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, dass sich auf Führung und Leistung erstreckt. Die weitergehende Klage (auf Zahlung von Urlaubsabgeltung) hat es abgewiesen.

Durch Teil-Urteil vom 24.03.2003 hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 31.10.2002 - 7 Ca 1949/02 - zurückgewiesen (7 Sa 1293/02). In diesem Berufungsverfahren hat der Kläger sein Klagevorbringen hinsichtlich von Zahlungsansprüchen erweitert.