LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.07.2021
L 5 BA 659/18
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1 und S. 3; SGB IV § 28h Abs. 2; SGB X § 33 Abs. 1; GmbHG § 46;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 16.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 24 R 269/16

Keine Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der ArbeitsförderungAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitAnforderungen an eine Weisungsgebundenheit bei Übertragung sämtlicher Rechte der Gesellschafterversammlung auf einen vom Minderheitsgesellschafter beherrschten Beirat

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2021 - Aktenzeichen L 5 BA 659/18

DRsp Nr. 2021/15911

Keine Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Anforderungen an eine Weisungsgebundenheit bei Übertragung sämtlicher Rechte der Gesellschafterversammlung auf einen vom Minderheitsgesellschafter beherrschten Beirat

Werden in einer GmbH sämtliche Rechte der Gesellschafterversammlung auf einen Beirat übertragen, den der Minderheitsgesellschafter beherrscht, unterliegt dieser nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 16.01.2018 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1 und S. 3; SGB IV § 28h Abs. 2; SGB X § 33 Abs. 1; GmbHG § 46;

Tatbestand