LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.11.2017
L 5 KR 538/16
Normen:
KSVG § 1; KSVG § 2 S. 1-2;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 13.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 3789/14

Keine Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung bei der Übersetzung von Fachbeiträgen für medizinische Fachzeitschriften und Bücher

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2017 - Aktenzeichen L 5 KR 538/16

DRsp Nr. 2019/12069

Keine Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung bei der Übersetzung von Fachbeiträgen für medizinische Fachzeitschriften und Bücher

Eine Übersetzerin von wissenschaftlicher Fachliteratur ist nicht publizistisch tätig im Sinne der §§ 1, 2 KSVG.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 13.01.2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

KSVG § 1; KSVG § 2 S. 1-2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht der Klägerin nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).

Die im Jahr 1965 geborene Klägerin ist b. Staatsangehörige. Sie erwarb im Juli 1989 an der Technischen Hochschule L. den Bachelor of Arts in der Fachrichtung Moderne Sprachen sowie im Juli 1991 ein Diplom auf dem Gebiet der Fachübersetzungen. Seit 1995 ist sie selbstständig mit der Übersetzung von Fachbeiträgen für medizinische Publikationen, insb. Fachzeitschriften und Bücher, erwerbstätig. Daneben übte sie ab dem 01.01.2005 eine Beschäftigung in Teilzeit bei der Firma N. S. So., H., aus. Die gesetzlich rentenversicherte Klägerin ist bei der T. rückwirkend seit 01.10.2013 als hauptberuflich Selbstständige freiwillig kranken- und pflegepflichtversichert.