LAG Niedersachsen - Urteil vom 25.11.2005
3 Sa 667/05 B
Normen:
BeamtVG § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 15.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 216/04

Keine Versorgungsehe bei unmaßgeblichem Versorgungsgedanken

LAG Niedersachsen, Urteil vom 25.11.2005 - Aktenzeichen 3 Sa 667/05 B

DRsp Nr. 2006/20067

Keine Versorgungsehe bei unmaßgeblichem Versorgungsgedanken

»Eine Versorgungsehe i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG liegt nicht vor, wenn nachweislich für einen Ehegatten die Absicht, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen, für die Heirat nicht maßgebend war.«

Normenkette:

BeamtVG § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Witwengeldes hat oder ob eine Versorgungsehe im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG vorliegt.