LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.10.2005
4 Sa 534/05
Normen:
MTV (Spielbank) § 7 Nr. 1 § 9 Nr. 10 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 26.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2273/04

Keine Weiterzahlung tariflicher Vertreterzulage während des Urlaubs eines Croupiers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.10.2005 - Aktenzeichen 4 Sa 534/05

DRsp Nr. 2006/1755

Keine Weiterzahlung tariflicher Vertreterzulage während des Urlaubs eines Croupiers

Zählt die Vertreterzulage für die vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit nicht zur Grundvergütung, ist sie nach den Bestimmungen des für die Spielbank geltenden Manteltarifvertrages nicht für Zeiten des Urlaubs weiter zu zahlen.

Normenkette:

MTV (Spielbank) § 7 Nr. 1 § 9 Nr. 10 ;

Tatbestand: