LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.10.2005 4 Sa 534/05
Normen:
MTV (Spielbank) § 7 Nr. 1 § 9 Nr. 10 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 26.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2273/04
Keine Weiterzahlung tariflicher Vertreterzulage während des Urlaubs eines Croupiers
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.10.2005 - Aktenzeichen 4 Sa 534/05
DRsp Nr. 2006/1755
Keine Weiterzahlung tariflicher Vertreterzulage während des Urlaubs eines Croupiers
Zählt die Vertreterzulage für die vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit nicht zur Grundvergütung, ist sie nach den Bestimmungen des für die Spielbank geltenden Manteltarifvertrages nicht für Zeiten des Urlaubs weiter zu zahlen.
Normenkette:
MTV (Spielbank) § 7 Nr. 1 § 9 Nr. 10 ;
Tatbestand:
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