I.
Die Parteien streiten über die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der Widerrufsfrist eines Prozessvergleiches.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Am 19.01.2004 schlossen sie - die Klägerin war durch ihren Prozessbevollmächtigten vertreten - in der Sitzung vor dem Arbeitsgericht Bamberg, Kammer Coburg, einen Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich der Abwicklungsmodalitäten dieser Beendigung. Ziff. 8 dieses Vergleiches, dessen genauen Wortlautes wegen auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 19.01.2004 Bezug genommen wird (Bl. 16 f. d.A.), lautet wie folgt:
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