LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.11.2021
10 Sa 218/21
Normen:
ArbGG § 64 Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 12.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 14421/20

Keine wirksame Befristung bei Unklarheit über Zeitdauer eines ProjektesBefristung des Arbeitsverhältnisses bei zeitlich nicht absehbarem Projekt ohne Rechtfertigung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2021 - Aktenzeichen 10 Sa 218/21

DRsp Nr. 2022/5355

Keine wirksame Befristung bei Unklarheit über Zeitdauer eines Projektes Befristung des Arbeitsverhältnisses bei zeitlich nicht absehbarem Projekt ohne Rechtfertigung

Wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht feststeht, ob das dem Vertrag zugrunde liegende Projekt befristet ist oder unbefristet fortgeführt wird, rechtfertigt das nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Januar 2021 - 17 Ca 14421/20 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 24.033,08 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 64 Abs. 6;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.

Die Klägerin ist 40 Jahre alt (geb. .... 1981) und seit dem 1. August 2017 bei der Beklagten als Bereichsleitung Trend- und Innovationscouting bei 40 Wochenstunden und einer Bruttomonatsvergütung von 6.008,27 EUR tätig.