I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Januar 2021 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 24.033,08 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.
Die Klägerin ist 40 Jahre alt (geb. .... 1981) und seit dem 1. August 2017 bei der Beklagten als Bereichsleitung Trend- und Innovationscouting bei 40 Wochenstunden und einer Bruttomonatsvergütung von 6.008,27 EUR tätig.
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