LAG Köln - Beschluss vom 19.04.2004
5 Ta 63/04
Normen:
KSchG § 5 ;
Fundstellen:
LAGReport 2005, 31
MDR 2005, 403
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5200/03

Keine Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage bei Zuwarten des Arbeitnehmers aufgrund Vertröstungen des Betriebsleiters

LAG Köln, Beschluss vom 19.04.2004 - Aktenzeichen 5 Ta 63/04

DRsp Nr. 2004/12570

Keine Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage bei Zuwarten des Arbeitnehmers aufgrund Vertröstungen des Betriebsleiters

»Die Versäumung der Klagefrist kann nicht erfolgreich mit der Behauptung entschuldigt werden, der Betriebsleiter des Arbeitgebers habe dem Arbeitnehmer erklärt: "Warte mal ab, vielleicht erledigt sich dies und wir machen die Kündigung rückgängig."«

Normenkette:

KSchG § 5 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist zwar zulässig, insbesondere ist die an sich statthafte Beschwerde in gesetzlicher Form und Frist eingelegt worden.