Die Parteien streiten über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses des Klägers und insoweit im Revisionsverfahren in erster Linie darüber, ob das Landesarbeitsgericht die Sache nach Aufhebung eines Schiedsspruches an das Bühnenoberschiedsgericht zwecks weiterer Tatsachenfeststellungen zurückverweisen durfte oder ob es diese selbst vornehmen und in der Sache entscheiden mußte.
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