OLG Düsseldorf - Beschluss vom 14.07.2008
I-24 W 19/08
Normen:
GVG § 13 ; GVG § 17a ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2008, 781
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 20.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 477/07

Keine Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei freier Gestaltung der aus einem Dienstvertrag geschuldeten Tätigkeit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2008 - Aktenzeichen I-24 W 19/08

DRsp Nr. 2008/17858

Keine Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei freier Gestaltung der aus einem Dienstvertrag geschuldeten Tätigkeit

»1. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet, wenn der Dienstverpflichtete nach dem von den Vertragspartnern vereinbarten und auch so praktizierten Inhalt des Dienstvertrages seine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. 2. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens im Zwischenstreit über den Rechtsweg ist mit einem Bruchteil des Hauptsachewerts (hier: 1/4) anzunehmen.«

Normenkette:

GVG § 13 ; GVG § 17a ;

Entscheidungsgründe:

A.