Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19.03.2021 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Die Beklagte betreibt ein zahnmedizinisches Versorgungszentrum, in dem sie eine "full guide navigierte" Implantologie anbietet. Der Implantationsvorgang wird bis hin zur Abrechnung mit einer sog. Spread-Sheet-Software abgebildet, die auf dem Programm Airtable beruht. Mit Hilfe dieses Programms werden zur Strukturierung der Arbeitsabläufe Tabellen erstellt, deren Inhalte manuell in einer Programmieroberfläche eingetragen oder automatisiert aus externen Datenbanken abgerufen werden können.
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