LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 03.11.2004
4 Ta 228/04
Normen:
ZPO § 750 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern - AK Pirmasens - 6 Ca 119/04 vom 03.06.2004,

Keine Zwangsvollstreckung ohne Vollstreckungsklausel

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.11.2004 - Aktenzeichen 4 Ta 228/04

DRsp Nr. 2005/2929

Keine Zwangsvollstreckung ohne Vollstreckungsklausel

Ist bei einem Zwangsgeldantrag weder die Vollstreckung des Vergleiches an den Schuldner nachgewiesen noch eine Vollstreckungsklausel erteilt, liegen die Vollstreckungsvoraussetzungen des § 750 Abs. 1 ZPO nicht vor.

Normenkette:

ZPO § 750 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Durch rechtskräftigen Vergleich vom 26.02.2004 verpflichtete sich der Beklagte, der Klägerin ein dem Wortlaut nach bezeichnetes Zeugnis zu erteilen, die Lohnsteuerkarte ordnungsgemäß auszufüllen und auszuhändigen und die Arbeitsbescheinigung ordnungsgemäß ausgefüllt der Klägerin auszuhändigen.