BAG - Urteil vom 21.02.2001
2 AZR 139/00
Normen:
BGB § 626 ; BAT § 54 Abs. 1 ; Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG - vom 6. November 1992 - idF vom 6. November 1996); GG Art. 140 i. Art. 136 ff. WRV;
Fundstellen:
BB 2001, 1854
DB 2001, 2254
JR 2002, 44
NZA 2001, 1136
Vorinstanzen:
ArbG Pforzheim, vom 24.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 10/99
LAG Baden-Württemberg, vom 30.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Sa 33/99

Kirchliche Mitarbeiter - Außerordentliche Kündigung; Arbeitnehmerin in Leitungsfunktion in kirchlichem Kindergarten; Mitglied der Mitarbeitervertretung; Mitgliedschaft in der Universalen Kirche/Bruderschaft der Menschheit; Lehrtätigkeit für diese Organisation

BAG, Urteil vom 21.02.2001 - Aktenzeichen 2 AZR 139/00

DRsp Nr. 2001/15264

Kirchliche Mitarbeiter - Außerordentliche Kündigung; Arbeitnehmerin in Leitungsfunktion in kirchlichem Kindergarten; Mitglied der Mitarbeitervertretung; Mitgliedschaft in der "Universalen Kirche/Bruderschaft der Menschheit"; Lehrtätigkeit für diese Organisation

»Eine Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehre verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, daß sie der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der evangelischen Kirche nachkommt. Ein solches Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.« Orientierungssätze: Die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG iVm. Art. 136 ff. WRV) gewährleistet den Kirchen, verbindlich zu bestimmen, was die Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Verkündung erfordert, welches die wesentlichen Grundsätze der Glaubenslehre und Sittenlehre sind und was als - ggf. schwerer - Verstoß gegen diese anzusehen ist.)

Normenkette:

BGB § 626 ; BAT § 54 Abs. 1 ; Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG - vom 6. November 1992 - idF vom 6. November 1996); GG Art. 140 i. Art. 136 ff. WRV;

Tatbestand: