LSG Chemnitz, vom 25.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 4 RA 238/99
SG Leipzig, vom 27.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 RA 721/97
Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 20.06.2003 - Aktenzeichen B 4 RA 208/02 B
DRsp Nr. 2003/11510
Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren
Ein weiterer Klärungsbedarf wird allein durch den Umstand, dass der Kläger die Rechtsauffassung des BSG nicht für überzeugend hält, nicht begründet. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]